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   OVG Bremen, 21.04.1998 - 1 N 1/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11238
OVG Bremen, 21.04.1998 - 1 N 1/97 (https://dejure.org/1998,11238)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 N 1/97 (https://dejure.org/1998,11238)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 N 1/97 (https://dejure.org/1998,11238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit von Kindergartenbeiträgen für Sozialhilfeempfänger; Rechtmäßigkeit einer Beitragsordnung für Kindergärten und Horte ; Heranziehung der Eltern zur Kostenbeteiligung bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kinderbetreuung; Zumutbare Höhe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13

    Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die

    (1) Die Elternbeiträge dürfen nicht so hoch festgesetzt werden, dass die Eltern allgemein, um zu einer zumutbaren Belastung zu gelangen, auf ein antragsabhängiges Erlassverfahren verwiesen und damit einhergehend einer konkret-individuellen Zumutbarkeitsprüfung unterworfen werden (OVG Bremen, Urteil vom 21. April 1998 - 1 N 1/97 -, NordÖR 1999, 204).

    Als sonstige ersparte Aufwendungen sind die Kosten von Getränken, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, das zu Hause nicht vorgehalten werden muss, sowie elektrischer Energie erörtert worden (OVG Berlin, Urteil vom 23. Mai 1996 - 6 B 6/95 -, NVwZ-RR 1997, 232, 233; OVG Bremen, Urteil vom 21. April 1998 - 1 N 1/97 -, NordÖR 1999, 204, 205 f.).

    Der Ortsgesetzgeber hat bei der Gestaltung der Beitragsstaffelung und der Bestimmung der Beitragshöhe das gesetzlich anerkannte Interesse an einer Kostenbeteiligung der Eltern ebenso zu berücksichtigen wie das öffentliche Interesse an einer umfassenden Inanspruchnahme des Förderangebots sowie sozial- und familienpolitische Belange (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 6. Juni 1997 - 1 N 5/96 -, NordÖR 1998, 200; OVG Bremen, Urteil vom 21. April 1998 - 1 N 1/97 -, NordÖR 1999, 204).

    Die Staffelung nach Einkommen ändert daran nichts (vgl. BVerfGE 97, 332, 343; zur abgabenrechtlichen Einordnung weiter BVerwG, Urteil vom 25. April 1997 - 5 C 6/96 -, DVBl 1997, 1438; OVG Bremen, Urteil vom 16. Juni 1987 - 1 BA 78/86 -, NVwZ-RR 1989, 269; OVG Bremen, Urteil vom 6. Juni 1997 - 1 N 5/96 -, NordÖR 1998, 200; OVG Bremen, Urteil vom 21. April 1998 - 1 N 1/97 -, NordÖR 1999, 204; Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 496 f.; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 90 Rn. 5 ff., 7b, 9).

  • OVG Bremen, 16.06.2021 - 2 D 243/17

    Normenkontrollantrag zur Kindergartenbeitragsordnung - Antragsbefugnis;

    Der Ortsgesetzgeber hat bei der Gestaltung der Beitragsstaffelung und der Bestimmung der Beitragshöhe das gesetzlich anerkannte Interesse an einer Kostenbeteiligung der Eltern ebenso zu berücksichtigen, wie das öffentliche Interesse an einer umfassenden Inanspruchnahme des Förderangebotes sowie sozial- und familienpolitische Belange (OVG Bremen, Urt. v. 06.06.1997 - 1 N 5/96 - OVG Bremen, Urt. v. 21.04.1998 - 1 N 1/97 -).
  • OVG Saarland, 05.09.2007 - 1 A 44/07

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren für Entwässerung von Bundesautobahnen

    Denn eine solche Vorschrift ist allenfalls dann erforderlich, wenn es durch die Einführung einer neuen Gebühr bzw. eines neuen Gebührenmaßstabes zu unverhältnismäßigen Belastungen des Gebührenschuldners kommt vgl. Urteil des Senats vom 14.01.1999 - 1 N 1/97 - SKZ 1999, 294 Leitsatz 118.
  • OVG Bremen, 06.06.1997 - 1 N 5/96

    Beitragsordnung für Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen;

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  • VG Bremen, 13.02.2009 - 5 K 2483/08
    Das OVG Bremen hat in seinem Normenkontrollurteil vom 21.04.1998 (1 N 1/97, NordOR 1999, 205) festgestellt, dass die seinerzeit angefochtene Beitragsregelung des BeitragsOG 97 mit höherrangigem Recht in Einklang steht.
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